Hinweisgeberschutz-Beratung

HinSchG-Beratung: Meldestelle, Richtlinien & Schulungen

Wir begleiten die rechtskonforme Implementierung Ihres Hinweisgebersystems — von der Systemauswahl bis zur Schulung Ihrer Meldestellen-Mitarbeiter.

HinSchG · EU-Richtlinie 2019/1937 TÜV-zertifiziert
HinSchG-Implementierung

Hinweisgebersystem rechtssicher einführen

Seit Inkrafttreten des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) sind Unternehmen ab 50 Mitarbeitern verpflichtet, eine interne Meldestelle einzurichten. Wir unterstützen Sie bei der vollständigen, rechtskonformen Umsetzung.

Unsere Beratung geht über die reine Systemimplementierung hinaus: Wir erstellen rechtssichere Richtlinien, schulen Ihre internen Meldestellenmitarbeiter und stellen sicher, dass alle Verfahren den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

  • Analyse der HinSchG-Pflichten und Geltungsbereich
  • Auswahl und Implementierung des Meldestellensystems
  • Erstellung der internen Hinweisgeberrichtlinie
  • Schulung der Mitarbeiter der Meldestelle
  • Erstellung von Verfahrensdokumentationen
  • Kommunikationskonzept für Mitarbeiter
  • Datenschutzkonforme Ausgestaltung aller Prozesse

System-Implementierung

Vollständige Einrichtung der Hinweisgebermeldestelle — technisch, organisatorisch und rechtlich konform.

Richtlinienentwicklung

Erstellung der internen Hinweisgeberrichtlinie nach HinSchG-Anforderungen.

Mitarbeiterschulungen

Schulung Ihrer Meldestellenmitarbeiter in Vertraulichkeit, Unparteilichkeit und Verfahrensabläufen.

Pflicht ab 50 Mitarbeitern: Das HinSchG gilt für alle Unternehmen ab 50 Beschäftigten. Verstöße können mit Bußgeldern bis zu 20.000 € geahndet werden.

Meldestelle einrichten — einfach und rechtssicher.

Wir zeigen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, welche Lösung zu Ihrem Unternehmen passt.