Hinweisgeberschutz

Interne Meldestelle nach HinSchG — vollständig ausgelagert

Das Hinweisgeberschutzgesetz verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle. Wir übernehmen das für Sie — anonym, sicher, revisionsfest.

ab 79 €/Monat 100% anonym HinSchG-konform DSGVO-konform
Das Gesetz

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist seit dem 2. Juli 2023 in Kraft und setzt die EU-Whistleblower-Richtlinie in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen ab 50 Mitarbeitern zur Einrichtung einer internen Meldestelle, über die Hinweisgeber Verstöße anonym melden können.

Unternehmen mit 50 bis 249 Mitarbeitern konnten zunächst eine geteilte Meldestelle nutzen — seit Dezember 2023 gilt die Pflicht für alle. Verstöße gegen das HinSchG können mit Bußgeldern von bis zu 50.000 € geahndet werden.

  • Pflicht für alle Unternehmen ab 50 Mitarbeitern
  • Anonyme Meldungen müssen möglich sein
  • Rückmeldung innerhalb von 7 Tagen
  • Abschluss der Prüfung innerhalb von 3 Monaten
  • Vertrauliche Behandlung der Hinweisgeber-Identität
  • Schutz vor Repressalien für Hinweisgeber
Bußgeld bis 50.000 € für Unternehmen, die keine konforme Meldestelle betreiben oder Hinweisgeber benachteiligen.

Anonyme Meldestelle

Rückkanal für anonyme Kommunikation — ohne Preisgabe der Identität des Hinweisgebers.

Fallmanagement

Strukturierte Bearbeitung aller Hinweise: Eingang, Bewertung, Maßnahmen, Dokumentation.

Fristenmanagement

Automatische Fristenkontrolle für 7-Tage-Eingangsbestätigung und 3-Monats-Rückmeldung.

Revisionssichere Dokumentation

Alle Vorgänge werden lückenlos und manipulationssicher dokumentiert.

Unser Service

Externer Meldestellenbeauftragter — was wir übernehmen

Einrichtung der Meldestelle

Technische Einrichtung der anonymen Melde-Plattform, Konfiguration und Anbindung an Ihr Unternehmen.

Unabhängige Meldungsannahme

Wir nehmen Hinweise als neutrale externe Stelle entgegen — intern unbeeinflusst und rechtlich korrekt.

Plausibilitätsprüfung

Sachliche Bewertung eingehender Hinweise nach den Kriterien des HinSchG — neutral und dokumentiert.

Fristenkontrolle

Automatisches Tracking aller gesetzlichen Fristen nach HinSchG — keine Fristversäumnis möglich.

Schutz der Hinweisgeber

Rechtssichere Anonymisierung und konsequenter Schutz vor Repressalien nach § 36 HinSchG.

Jahresbericht

Erstellung des jährlichen Berichts über eingegangene Meldungen für die Geschäftsführung.

Pflicht erfüllen

Interne Meldestelle in 5 Tagen einrichten.

Wir richten Ihre gesetzeskonforme Meldestelle ein — vollständig ausgelagert, anonym, revisionsfest.