AGG-Schulung

Gleichbehandlungsschulung (AGG): Antidiskriminierung am Arbeitsplatz

Die Schulung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle Mitarbeiter und Führungskräfte: Diskriminierungsverbote kennen, Grenzfälle erkennen, richtig handeln — mit Zertifikat.

~35 Min. Zertifikat inkl. Bei Neueinstellung empfohlen AGG § 12
Gesetzliche Grundlage

AGG-Schulung: warum § 12 AGG Arbeitgeber verpflichtet

§ 12 AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) verpflichtet Arbeitgeber, Maßnahmen zur Unterbindung von Diskriminierungen zu ergreifen — dazu gehören ausdrücklich Schulungen der Beschäftigten.

Wer keine nachweisbare AGG-Schulung durchgeführt hat, kann bei Diskriminierungsklagen schlechter gestellt sein: Gerichte können die fehlende Prävention als Versäumnis des Arbeitgebers werten. Unsere Schulung schafft Klarheit und dokumentiert die Erfüllung der Schulungspflicht.

  • Die 8 Diskriminierungsmerkmale des AGG: Rasse, Herkunft, Geschlecht, Religion, Weltanschauung, Behinderung, Alter, sexuelle Identität
  • Formen der Diskriminierung: unmittelbar, mittelbar, Belästigung, sexuelle Belästigung, Anweisung zur Diskriminierung
  • Beschwerderecht und Beschwerdestellenpflicht des Arbeitgebers
  • Was darf ein Arbeitgeber im Einstellungsverfahren fragen?
  • Konsequenzen bei Verstoß: Schadensersatz, Entschädigungsansprüche
  • Sondersituationen: Bevorzugung als positive Maßnahme, Rechtfertigungsgründe
§ 12 AGG: Arbeitgeber sind verpflichtet, erforderliche Maßnahmen zu ergreifen, um Benachteiligungen zu verhindern. Werden solche Maßnahmen getroffen, sind Beschäftigte, die gegen das Benachteiligungsverbot verstoßen, vor Abmahnung und Kündigung nicht geschützt.

Für alle Mitarbeiter

Kein Jura-Vorwissen nötig — verständlich aufbereitete Inhalte für jeden Bildungshintergrund.

Speziell für Führungskräfte

Ergänzendes Modul: Stellenausschreibungen, Einstellungsinterviews, Leistungsbeurteilungen AGG-konform gestalten.

35 Minuten

Kompakt und auf das Wesentliche fokussiert — ideal für das Onboarding neuer Mitarbeiter.

Zertifikat & Nachweis

Revisionssichere Dokumentation — Nachweis der Schulungsmaßnahmen nach § 12 AGG.

Lernziele

Was Teilnehmer nach der Schulung können

  • Alle 8 geschützten Diskriminierungsmerkmale des AGG kennen
  • Unmittelbare und mittelbare Diskriminierung unterscheiden können
  • Belästigung und sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz erkennen
  • Das Beschwerderecht und die Beschwerdestellenpflicht kennen
  • Rechtliche Konsequenzen bei AGG-Verstößen verstehen
  • Im Einstellungsverfahren und Berufsalltag diskriminierungsfrei handeln
Kursablauf

So ist die Schulung aufgebaut

1

AGG-Grundlagen

Was ist das AGG? Warum gibt es es? Wer ist geschützt? Kurze Einordnung ohne Juristendeutsch.

2

Die 8 Diskriminierungsmerkmale

Interaktive Szenarien zu jedem Merkmal — was ist diskriminierend, was ist erlaubt?

3

Grenzfälle im Arbeitsalltag

Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, Beförderungsentscheidungen: Was darf man, was nicht?

4

Beschwerderecht & Reaktion

Wie reagiert man auf Diskriminierungsvorwürfe? Was muss der Arbeitgeber tun?

5

Abschluss & Zertifikat

Wissenstest und automatisches Zertifikat für die Personalakte.

Lernplattform

Schulungen automatisch verwalten

Mit Compliance.Online automatisieren Sie Zuweisung, Erinnerungen, Zertifikate und Dokumentation.

Automatische Zuweisung

Schulungen werden nach Rolle, Abteilung und Fälligkeit automatisch zugewiesen.

Zertifikat je Teilnehmer

Nach Abschluss erhält jeder Teilnehmer ein persönliches, revisionssicher gespeichertes Zertifikat.

Reporting & Controlling

Dashboard mit Abschlussquoten und ausstehenden Schulungen für Compliance-Manager.

Mobile-optimiert

PC, Tablet oder Smartphone — ohne App-Installation, immer aktuell.

Immer aktuell

Inhalte werden bei Rechtsänderungen automatisch aktualisiert.

DE & EN verfügbar

Ideal für international gemischte Teams.

FAQ

Häufige Fragen zur Schulung

§ 12 AGG verpflichtet Arbeitgeber zu "erforderlichen Maßnahmen" — Schulungen sind ausdrücklich als solche Maßnahmen anerkannt. Zwar gibt es keine starre Schulungspflicht mit Frequenz, fehlende Schulungen können aber bei Diskriminierungsklagen nachteilig für den Arbeitgeber sein.
Empfohlen wird eine Schulung bei Neueinstellung sowie eine Auffrischung alle 2–3 Jahre. Bei Änderungen der Unternehmensrichtlinien oder konkreten Vorfällen sollte eine anlassbezogene Schulung erfolgen.
Ja. Für Führungskräfte bieten wir ein ergänzendes Modul an, das AGG-konforme Stellenausschreibungen, Bewerbungsgespräche, Leistungsbeurteilungen und den Umgang mit Beschwerden vertieft.
Ja. Sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz ist eine besondere Form der Diskriminierung nach § 3 Abs. 4 AGG und wird im Kurs explizit und praxisnah behandelt.
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